Definition und Ursprung des Kohlepfennigs
Der Kohlepfennig ist eine Sonderabgabe, die in Deutschland von 1974 bis 1995 auf den Verkauf von Steinkohle erhoben wurde. Ziel dieser Abgabe war es, die heimische Steinkohleförderung finanziell zu stützen und damit die Verfügbarkeit von Kohle für die Stromerzeugung sicherzustellen. Der Kohlenpfennig wurde pro Tonne Steinkohle, die verbraucht wurde, erhoben und galt als indirekte Subventionierung der Kohleindustrie.
Zusammenhang mit Strompreisen und Stromtarifen
Der Kohlepfennig hatte einen bedeutenden Einfluss auf die Strompreise und Stromtarife in der Zeit, in der er erhoben wurde. Weil der Kohlepfennig auf den Verkauf von Steinkohle erhoben wurde und Kohle ein wesentlicher Rohstoff für die Stromerzeugung ist, führte die Abgabe zu indirekten Preissteigerungen bei der Stromerzeugung und somit zu höheren Strompreisen und Tarifen für die Verbraucher.
- Steigerung der Strompreise: Da Stromerzeuger für den Verkauf von Steinkohle den Kohlepfennig zahlen mussten, erhöhten sie in der Regel auch ihre Preise für die daraus erzeugte Energie. Diese Kosten wurden dann von den Stromlieferanten an die Verbraucher weitergegeben.
- Verschiedene Stromtarife: Da der Kohlepfennig nur für Steinkohle und nicht für andere Energiequellen erhoben wurde, konnte er zu Unterschieden in den Stromtarifen führen. Strom, der aus anderen Energiequellen erzeugt wurde, konnte günstiger sein.
Einfluss auf die Wahl des Stromanbieters
Da der Kohlepfennig die Strompreise erhöhte, konnte er auch die Wahl des Stromanbieters beeinflussen. Kunden könnten sich dazu entscheiden, zu einem Anbieter zu wechseln, der seinen Strom aus anderen, günstigeren Energiequellen erzeugt. Dies hätte einen Markt für alternativ erzeugten Strom geschaffen und so die Energiewende zum Teil vorangetrieben.
Abwicklung und Abschaffung des Kohlepfennigs
Der Kohlepfennig wurde von den Kohleverkäufern erhoben und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgeführt. 1995 wurde der Kohlepfennig unter dem Druck von Wettbewerbsverzerrungen und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abgeschafft. Seitdem hat der Kohlepfennig keine direkte Auswirkung mehr auf die Strompreise oder Tarife in Deutschland.