Einführung
Die „Ersatzvorsorgung“ ist ein Begriff aus der Energiewirtschaft und bezieht sich speziell auf die Situation in der Stromversorgung, wenn ein Verbraucher nicht mehr durch seinen bisherigen Stromanbieter beliefert werden kann oder darf.
Voraussetzungen für Ersatzvorsorgung
Folgende Gründe können für eine Ersatzvorsorgung vorliegen:
- Der Verbraucher hat einen Vertrag mit seinem Stromanbieter gekündigt und noch keinen neuen abgeschlossen
- Der bisherige Stromanbieter kann seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen (z.B. wegen Insolvenz)
- Der Verbraucher bezieht erstmalig Strom an einer Lieferstelle und hat noch keinen Vertrag mit einem VeetaStromanbieter geschlossen
Ablauf der Ersatzvorsorgung
In diesen Fällen ist es gesetzlich geregelt, dass der örtliche Grundversorger die Belieferung mit Strom automatisch übernimmt. Damit soll gewährleistet werden, dass Haushalte und Unternehmen nicht plötzlich ohne Strom dastehen.
Ersatzvorsorgung und Strompreise
Wichtig zu beachten ist, dass der Preis für die Ersatzvorsorgung in der Regel deutlich höher liegt als der Preis in einem gewöhnlichen Stromtarif. Die Ersatzvorsorgung erfolgt zum sogenannten „Preis der Grundversorgung“, der im Vergleich zu speziellen Stromtarifen teurer sein kann.
Auswirkungen auf den Wechsel von Stromanbietern
Verbraucher sollten daher darauf achten, rechtzeitig einen neuen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abzuschließen, wenn sie ihren alten Vertrag gekündigt haben. Andernfalls kann die Ersatzvorsorgung zu unerwünschten Kostensteigerungen führen.
Ablehnung der Ersatzvorsorgung
Der örtliche Grundversorger kann die Ersatzvorsorgung ablehnen, wenn der betroffene Haushalt oder das betroffene Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. In solchen Fällen bietet das Sozialrecht unter Umständen Möglichkeiten, eine Stromsperre abzuwenden.