Definition von Netzzugang
Der Netzzugang, im Kontext der Stromwirtschaft, bezieht sich auf das Recht von Stromerzeugern, Stromanbietern, und auch Endverbrauchern, das Stromnetz zur Lieferung und Abnahme von Strom zu nutzen. Er ist Teil des liberalisierten Energiebinnenmarkts in der Europäischen Union und hat das Ziel, den Wettbewerb zu fördern und die Auswahl für Verbraucher zu erweitern.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage für den Netzzugang ist in Deutschland das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In der EU ist der rechtliche Rahmen durch die EU-Elektrizitätsrichtlinie und die EU-Verordnung über den grenzüberschreitenden Stromhandel gegeben. Folgende Prinzipien sind hierbei zu beachten:
- Der Netzzugang muss diskriminierungsfrei sein, d.h. es darf keinen Unterschied machen, welcher Netzbetreiber den Strom ins Netz einspeist oder welcher Anbieter den Strom aus dem Netz bezieht.
- Die Bedingungen für den Netzzugang müssen transparent und objektiv sein, d.h. sie müssen eindeutig formuliert und für alle Marktteilnehmer nachvollziehbar sein.
Auswirkungen auf Strompreise und Stromtarife
Der Zugang zum Stromnetz hat direkte Auswirkungen auf die Strompreise und Stromtarife, die Verbraucher zahlen. Durch die Liberalisierung des Strommarkts und die Einführung des freien Netzzugangs können Stromanbieter den günstigsten Strom am Markt einkaufen und diesen an ihre Kunden weitergeben. Hierdurch kann ein besserer Wettbewerb und eine größere Preistransparenz geschaffen werden.
- Netznutzungsentgelte: Für den Zugang zum Stromnetz und dessen Nutzung müssen die Stromanbieter Netznutzungsentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber zahlen. Diese Entgelte machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus und sind in den Stromtarifen jedes Anbieters enthalten.
- Netzausbau und Netzzugangsvergütung: Weiterhin können Kosten für den Ausbau und die Wartung des Stromnetzes auf die Strompreise umgelegt werden. Ebenso können Einspeisevergütungen Einfluss auf die Stromtarife haben, da die Netzbetreiber für den Zugang zum Netz eine Vergütung erhalten.
Verhältnis zu Stromanbietern
Stromanbieter sind auf den Zugang zum Stromnetz angewiesen, um Strom von den Erzeugern zu den Verbrauchern transportieren zu können. Hierzu schließen sie Netznutzungsverträge mit dem dafür zuständigen Netzbetreiber ab. Im Zuge der Marktliberalisierung ist es jedem Stromanbieter erlaubt, auf jedes öffentliche Stromnetz zuzugreifen, vorausgesetzt er erfüllt die technischen und kaufmännischen Anforderungen.
Mithilfe des freien und diskriminierungsfreien Netzzugangs können Stromanbieter kostengünstig Strom einkaufen und diesen an Verbraucher weitergeben. Dies trägt nicht nur zu einem erhöhten Wettbewerb, sondern auch zu einer größeren Auswahl an Stromanbietern und Tarifen für die Verbraucher bei.