Definition von Vorauskasse
Die Vorauskasse bezeichnet eine Zahlungsmodalität, bei der der Empfänger seine Leistung erst erbringt, nachdem der Zahler die vollständige Zahlung im Voraus geleistet hat. Im Kontext von Strompreisen und Stromtarifen handelt es sich dabei vornehmlich um Tarife, bei denen der Kunde den Strom bereits im Voraus bezahlt, bevor er ihn verbraucht.
Anwendung bei Strompreisen und Stromtarifen
Einige Stromanbieter bieten Tarife an, bei denen die Kunden eine Pauschale im Voraus für ihren voraussichtlichen Stromverbrauch zahlen. Diese Zahlung wird als Vorauskasse bezeichnet. Die Höhe der Vorauskasse wird in der Regel auf der Basis des Vorjahresverbrauches des Kunden berechnet.
- Vorteile: Bei solchen Tarifen kann der Kunde häufig von niedrigeren Preisen profitieren, da der Anbieter die Sicherheit hat, dass er sein Geld bereits erhalten hat und das Risiko von Zahlungsausfällen minimiert wird.
- Nachteile: Ein Risiko für den Kunden besteht darin, dass bei einer Insolvenz des Anbieters das bereits gezahlte Geld verloren gehen kann. Zudem sind Vorauskasse-Tarife weniger flexibel als andere Tarifmodelle, da die Höhe der Vorauskasse meist für einen festen Zeitraum festgelegt wird und nicht kurzfristig angepasst werden kann.
Einschränkungen bei Vorauskasse im Strommarkt
Nicht alle Stromanbieter bieten die Möglichkeit einer Vorauskasse an. Insbesondere größere Anbieter mit einer breiten Kundenbasis tendieren dazu, ihren Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zu bieten, zu denen die Vorauskasse häufig nicht gehört.
Tipps für Kunden
Kunden, die sich für einen Tarif mit Vorauskasse entscheiden, sollten in jedem Fall die Geschäftsbedingungen des Anbieters sorgfältig prüfen. Es empfiehlt sich, auf folgende Punkte zu achten:
- Anbietervergleich: Es lohnt sich, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen. Dabei sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Vertragsbedingungen berücksichtigt werden.
- Überprüfung des Anbieters: Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, sollte man sich über dessen wirtschaftliche Situation und Ruf informieren. Es besteht das Risiko, dass bei einer Insolvenz des Anbieters das vorausgezahlte Geld verloren geht.
- Vertragslaufzeiten: Generell sollten Verträge mit langer Laufzeit und Vorauskasse gemieden werden. Im Fall einer anbahnenden Insolvenz des Anbieters besteht sonst die Gefahr, dass das vorausgezahlte Geld verloren geht.
Risikovermeidung
Zum Schutz des Verbrauchers wurde seitens des Gesetzgebers ein Einlagensicherungsfonds eingerichtet, um bei einer Insolvenz des Energieversorgers bis zu einem gewissen Betrag entschädigt zu werden. Kunden sollten sich im Vorfeld darüber informieren, inwiefern ihr potentieller Stromanbieter dieses Sicherheitsnetz bietet. Verbraucherorganisationen oder Vergleichsportale können hier weiterhelfen.