Definition des Stromeinspeisungsgesetzes
Das Stromeinspeisungsgesetz (StromEG) wurde in Deutschland eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Es legte fest, dass Stromnetzbetreiber eine bestimmte Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen in ihr Netz einspeisen müssen, und garantierte den Produzenten dieser Art von Energie einen festen Preis für ihre Einspeisung.
Relevanz für Strompreise und Stromtarife
Das Stromeinspeisungsgesetz hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Strompreise und Stromtarife. Häufig wird die Kostenübernahme für die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien auf die Stromkunden umgelegt. Dies passiert durch eine Umlage auf den Strompreis, die sogenannte EEG-Umlage.
- Die EEG-Umlage führt zu höheren Strompreisen für den Endverbraucher, da die zusätzlichen Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien in der Regel auf den Verbraucher umgelegt werden.
- Alternativ können Stromanbieter entscheiden, diese Kosten nicht an ihre Kunden weiterzugeben und stattdessen ihre Gewinne zu reduzieren. In diesem Fall haben die Vorschriften des Gesetzes keinen direkten Einfluss auf die Strompreise, können allerdings zur Ursache steigender Stromtarife werden.
Auswirkungen auf Stromanbieter
Das Stromeinspeisungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Stromanbieter. Die Pflicht, einen festgelegten Anteil an erneuerbaren Energien in ihr Netz einzuspeisen, führt zu zusätzlichen Kosten, die entweder an die Kunden weitergegeben oder durch eine Reduzierung des Gewinns des Stromanbieters gedeckt werden müssen. Zudem kann die erhöhte Nachfrage nach erneuerbaren Energien zu einem Anstieg der Großhandelspreise für diesen Strom führen.
- Stromanbieter können möglicherweise von der Förderung erneuerbarer Energien profitieren, da sie für den von ihnen eingespeisten grünen Strom eine Vergütung erhalten.
- Allerdings muss ein Teil dieser Vergütung an die Endkunden weitergegeben werden, was die Gewinne der Stromanbieter schmälern kann.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Stromeinspeisungsgesetz wurde ursprünglich 1991 in Deutschland eingeführt und mehrmals überarbeitet und modifiziert. Die letzte Änderung erfolgte durch das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017), das das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst hat.
- Das EEG 2017 beinhaltet neue Regelungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien und ist seither die gesetzliche Grundlage für die Stromeinspeisung in Deutschland.
- Es führt unter anderem Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Förderberechtigungen ein und legt neue Vergütungssätze fest.
- Alle Stromanbieter in Deutschland müssen sich an die Vorgaben des EEG 2017 halten.