Einführung
Die Jahresabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen einem Stromkunden und dessen Stromanbieter. Sie wird am Ende eines jeden Abrechnungsjahres erstellt und gibt Aufschluss darüber, wie viel Strom im abgelaufenen Jahr verbraucht wurde und welche Kosten damit verbunden waren.
Funktionsweise der Jahresabrechnung
Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, üblicherweise ein Jahr, erstellt der Stromanbieter eine Jahresabrechnung. Hier werden die tatsächlich angefallenen Stromkosten mit den vom Kunden geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Bei einem Mehrverbrauch muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Bei einem Minderverbrauch erfolgt eine Gutschrift. Der Stromanbieter teilt dem Kunden das Ergebnis mit einer Rechnung mit.
Inhalt der Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung muss für den Verbraucher nachvollziehbar sein. Sie beinhaltet üblicherweise die folgenden Informationen:
- Verbrauch im Abrechnungszeitraum: Anhand des Zählerstands zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums wird der tatsächliche Stromverbrauch ermittelt.
- Bereits geleistete Zahlungen: Hier werden die vom Kunden bereits entrichteten Abschlagszahlungen aufgeführt.
- Gesamtsumme der Stromkosten: Dieser Betrag setzt sich üblicherweise aus dem Arbeitspreis (Preis pro verbrauchter Kilowattstunde) und dem Grundpreis (fester Preis pro Abrechnungszeitraum unabhängig vom Verbrauch) zusammen, eventuell zuzüglich Steuern und Abgaben.
- Nachzahlung oder Gutschrift: Ist der Stromverbrauch höher als die geleisteten Abschlagszahlungen, muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Im umgekehrten Fall erhält der Kunde eine Gutschrift.
- Höhe der künftigen Abschlagszahlungen: Auf Basis des abgelaufenen Abrechnungsjahres legt der Stromanbieter die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen für das kommende Jahr fest.
Überprüfung der Jahresabrechnung
Verbraucher sollten ihre Jahresabrechnung immer gründlich überprüfen, um Fehler zu erkennen und um zu gewährleisten, dass sie den tatsächlichen Verbrauch korrekt widerspiegelt. Merkmale einer korrekten Jahresabrechnung sind in der Regel folgende:
- Daten auf der Rechnung stimmen mit tatsächlichen Verbrauchsdaten überein
- Gezahlte Abschläge werden korrekt verrechnet
- Abrechnung passt zum Tarifmodell und den jeweiligen Konditionen
Rechtliche Grundlagen
Nach geltendem Recht in Deutschland muss die Jahresabrechnung dem Kunden spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Auf die Rechnung haben Kunden laut Energiewirtschaftsgesetz und Stromgrundversorgungsverordnung einen Anspruch. Auch weitere gesetzliche Regelungen und Vorschriften, wie etwa das Messstellenbetriebsgesetz, können Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Abrechnung haben.
Sonderfälle
Bei einem Anbieterwechsel bekommt der Kunde auch außerhalb des Abrechnungsjahres eine Schlussrechnung, welche der Jahresabrechnung ähnlich ist. Die Schlussrechnung sollte innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende erstellt werden. Auch hier ist es wichtig, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwände geltend zu machen.