Woraus errechnet sich der Strompreis?
Kaum jemand weiß genau, wie sich der Preis für den Strom zusammensetzt oder wofür die Grundgebühr gedacht ist bzw. warum diese überhaupt entrichtet werden muss. Besonders bei Preiserhöhung wird es interessant, wie sich der Strompreis zusammensetzt.
Pauschal kann gesagt werden, dass sich der Strompreis zu 60 Prozent für Energiepreis und Netznutzung wie zu 40 Prozent für Umlagen, Steuern, Abgaben zusammen setzt. Doch sehen wir uns die Bestandteile im Einzelnen und genau an.
Der Energiepreis ist der eigentliche Strompreis, für den das Unternehmen den Strom bei der EXX-Börse einkauft. Der durchschnittliche Einkaufspreis wird an den Endverbraucher komplett weiter gegeben. Dies spielt eine Rolle bei Strompreiserhöhungen.
Als Konzessionsabgabe werden alle die Preise bezeichnet, die der Stromversorger für die Nutzung der Netzwege zum Endverbraucher an öffentliche Trägerschaften bezahlt. Auch dieses Entgelt wird auf den Stromkunden anteilmäßig umgelegt.
Weitere Nutzungsentgelte werden fällig für die Instandhaltung, den Neubau des Stromnetzes sowie die Durchleitung des Stroms zum Stromkunden. Gern führen Stromversorger diesen Posten bei Preiserhöhung an.
Auf der Grundlage des Stromsteuergesetzes wird die Stromsteuer fällig. Dem Verbraucher dürfte der Begriff Ökosteuer in diesem Zusammenhang mehr sagen.
Die Mehrwertsteuer wird auf den eigentlichen Strompreis aufgerechnet. Diese wird für jeden Endkunden fällig. Doch aufgepasst! Bei einigen Angeboten von Stromversorgern wird die Mehrwertsteuer nicht aufgeführt, um den Strompreis für Sie attraktiver erscheinen zu lassen. Vergewissern Sie sich, dass immer „inklusive Mehrwertsteuer“ bei den Offerten dabei steht. So können Sie sich sicher sein, dass Sie ein komplettes Angebot vor sich liegen haben.
Weitere Entgelte werden für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fällig. Hier soll die Kohlendioxid-Emission verringert werden. Die notwendigen Kosten werden teilweise auf den Verbraucher umgelegt.
Das trifft auch auf das Erneuerbare-Energiengesetze (EEG) zu. Mit diesem Gesetz sollen die fossilen Energienentnahmen reduziert werden und mehr auf erneuerbare Energien zurück gegriffen werden. Unter anderem zählt hier die Einspeisungsvergütung für Betreiber von EEG-Anlagen dazu.