Stromvertrag kündigen: Selbst oder durch neuen Stromanbieter?

Bei jedem Wechsel des Stromanbieters stellt sich die Frage, ob es angebrachter ist, selbst den alten Vertrag zu kündigen oder die Kündigung durch den neuen Anbieter vornehmen zu lassen.

In der Regel bietet die überwiegende Zahl der Stromanbieter bei Vertragsabschluss bereits an, die Kündigung bei dem alten Versorger für Sie zu erledigen. Das hat seine Vorteile. Zum einen stellen Sie so sicher, dass es zu keinen Stromausfällen kommt, wenn der Wechsel vom alten zum neuen Strombetreiber vollzogen wird. Damit ist auch der Termin für die Übernahme festgelegt und Sie können sich darauf verlassen, dass dieser Wechsel fehlerlos vor sich geht.

Falls Sie selbst die Kündigung vollziehen möchten, dann achten Sie bitte auf die Kündigungsfristen bei Ihrem alten Anbieter. Diese entnehmen Sie den AGB, welche Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Stimmen Sie diese Frist mit dem angegebenen Anschlusstermin Ihres neuen Stromversorgers ab, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist. Denken Sie unbedingt daran, dass die Kündigung schriftlich bei dem alten Strombetreiber einzureichen ist.

Vergessen Sie bitte nicht, dass die Kündigung nachweisbar den Empfänger erreicht haben muss. Das stellen Sie mittels eines Übergabeeinschreibens durch die Post sicher. Inzwischen bieten auch einige Emailprovider die so genannte Einschreibe-Email an. Hier erhalten Sie einen elektronischen Beleg, sobald der Empfänger die Email öffnet. Falls Sie die Kündigung selbst übergeben, bereiten Sie ein Blatt vor, auf welchem Ihnen der Mitarbeiter des alten Stromversorgers den Empfang des Schreibens quittiert.